IRS: Bitcoin Ist Eigentum, Keine Währung

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Anonim

Haben Sie Probleme damit, mit Bitcoin in Ihrer Steuererklärung umzugehen? Nun, kämpfe nicht mehr. Der Internal Revenue Service gab am Dienstag bekannt, dass Bitcoin und andere virtuelle Währungen für Steuerzwecke des Bundes als Eigentum und nicht als Währung behandelt werden.

Die Ankündigung, die als Notice 2014-21 [PDF] veröffentlicht wurde, ist die erste offizielle Klarstellung im Namen der US-Regierung zum Umgang mit Bitcoin und anderen virtuellen Währungen, zumindest aus steuerlicher Sicht.

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Der IRS stufte zuvor in seinem Jahresbericht 2013 an den Kongress die Herausgabe von Leitlinien zur Unterstützung der Nutzer digitaler Währungen als eines seiner schwerwiegendsten Probleme ein.

Wenn Sie entscheiden, dass Bitcoin Eigentum und keine Währung ist, bedeutet dies, dass die virtuelle Währung wie jedes andere Eigentum besteuert werden kann. Dies bedeutet, dass je nachdem, wie ein Steuerzahler Bitcoin verwendet, es als Kapitalanlage besteuert werden kann (genau wie Aktien, Anleihen und andere Anlagen).

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Der IRS sagt auch, dass Steuerzahler, die virtuelle Währungen abbauen, für Steuern auf das verantwortlich sind, was sie abbauen. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Währung am Tag des Eingangs (dem Tag, an dem sie abgebaut wird) ist nach Angaben der Agentur im Bruttoeinkommen enthalten.

Laut IRS stellt die virtuelle Währung ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar und unterliegt als solche der Steuer auf selbständige Erwerbstätigkeit, wenn unabhängige Auftragnehmer Bitcoin oder andere virtuelle Währungen für die Erbringung von Dienstleistungen erhalten. Der Steuerbetrag gilt für den beizulegenden Zeitwert der virtuellen Währung am Tag des Eingangs.

Die von einem Arbeitgeber gezahlte virtuelle Währung stellt auch Löhne für arbeitssteuerliche Zwecke dar.

Die vollständigen Fragen und Antworten sind unten eingebettet. Es beantwortet viele Fragen zur Klassifizierung von Bitcoin. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Bitcoin in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollen, wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Das IRS akzeptiert auch Kommentare von Steuerzahlern in Bezug auf Bitcoin per Kurier und E-Mail.

IRS Bitcoin Q & A 2014

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